Hinweise zur Berechnung und Haftungsausschluss
Stand: 04.11.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung zur allgemeinen Information.
- Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht.
- Er wurde nach aktuellem Kenntnisstand und bestem Wissen erstellt, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
- Es besteht kein Anspruch auf Genauigkeit der Ergebnisse.
- Lass Entscheidungen immer von deiner Steuerberatung prüfen.
1. Zweck des Rechners
GGF-Netto ist ein kostenloses, automatisiertes Rechenwerkzeug. Es wendet allgemeine, vorab festgelegte Rechenregeln auf die von dir eingegebenen Werte an und zeigt das Ergebnis als Modellrechnung. Es dient ausschließlich der allgemeinen Information und einer ersten Orientierung.
Eine rechtliche oder steuerliche Prüfung deines konkreten Falls findet nicht statt. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser, deine Eingaben werden nicht übertragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
2. Keine Beratung, kein Vertrag
Weder der Rechner noch seine Ergebnisse, Warnungen, Vergleiche oder Texte sind eine Steuerberatung, Rechtsberatung, Anlage- oder Versicherungsberatung oder eine sonstige Hilfeleistung in Steuer- oder Rechtssachen. Sie sind auch keine Empfehlung für eine bestimmte Gestaltung.
Durch die Nutzung kommt kein Beratungs- oder Auskunftsvertrag zustande. Der Rechner ersetzt nicht die individuelle Beratung durch eine zugelassene Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei. Über deinen sozialversicherungsrechtlichen Status entscheidet verbindlich nur die zuständige Stelle, etwa die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Anzeige „sozialversicherungsfrei“ oder „sozialversicherungspflichtig“ ist keine Statusfeststellung.
3. Keine Gewähr, kein Anspruch auf Genauigkeit
Inhalte und Rechenlogik wurden nach aktuellem Kenntnisstand und bestem Wissen erstellt. Wir übernehmen trotzdem keine Gewähr dafür, dass sie richtig, vollständig und aktuell sind oder dass der Rechner jederzeit fehlerfrei und verfügbar ist.
Du hast keinen Anspruch auf eine bestimmte Genauigkeit und darauf, dass ein Ergebnis mit deiner Gehaltsabrechnung, deinem Steuerbescheid oder deinem Beitragsbescheid übereinstimmt. Die tatsächlichen Werte können deutlich abweichen, zum Beispiel wegen deiner persönlichen Verhältnisse, Gesetzesänderungen, neuer Rechtsprechung, Auffassungen der Behörden oder Fehlern im Rechner.
4. Haftungsausschluss
Die Nutzung ist kostenlos und erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden aus der Nutzung des Rechners oder aus dem Vertrauen auf seine Ergebnisse haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das betrifft insbesondere Steuernachzahlungen, Zinsen, Beitragsnachforderungen, entgangene Vorteile und Entscheidungen, die du auf dieser Grundlage triffst.
Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, weil eine wesentliche Pflicht verletzt wurde, ist sie auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie jede weitere zwingende gesetzliche Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Deine Eigenverantwortung
- Du bist dafür verantwortlich, dass deine Eingaben richtig und vollständig sind. Das Ergebnis hängt unmittelbar von ihnen ab.
- Prüfe jedes Ergebnis auf Plausibilität, bevor du es verwendest.
- Triff keine Entscheidung allein auf Basis dieses Rechners, etwa zu Gehalt, Tantieme, Ausschüttung, Krankenversicherung, Altersvorsorge oder deiner Beteiligung.
- Lass solche Entscheidungen vorher von deiner Steuerberatung prüfen. Fristen und Anträge, etwa zum Teileinkünfteverfahren, liegen in deiner Verantwortung.
6. Rechtsstand und Steuerjahr 2027
Stand aller Inhalte ist der 04.11.2026. Das Steuerjahr 2026 beruht auf den uns zu diesem Datum bekannten geltenden Werten. Spätere Änderungen sind erst nach einer Aktualisierung des Rechners berücksichtigt, und zu dieser Aktualisierung besteht keine Pflicht.
Das Steuerjahr 2027 ist nur eine Vorschau. Es beruht auf Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie auf daraus abgeleiteten Werten. Diese können sich bis zur Verkündung ändern oder ganz entfallen.
7. Grundlagen der Berechnung
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Gehaltsabrechnung | Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums |
| Jahresergebnis | Einkommensteuer nach § 32a EStG, Sonderausgaben nach § 10 EStG. Das Ergebnis weicht oft von der Lohnsteuer ab, daraus ergibt sich die angezeigte Nachzahlung oder Erstattung. |
| Sozialversicherungsstatus | Automatische Einordnung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: ab 50 % Beteiligung oder mit umfassender Sperrminorität selbstständig, sonst pflichtversichert |
| Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung | § 240 SGB V und Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Bei hauptberuflich Selbstständigen zählen auch Ausschüttungen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. |
| Gewinnausschüttung | Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG oder Teileinkünfteverfahren nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG |
| Firmenwagen | Pauschale Listenpreis-Methode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 Abs. 2 EStG |
| Betriebsrente | Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung |
8. Annahmen und Vereinfachungen
- Das Gehalt bleibt das ganze Jahr gleich, alle Einmalzahlungen fließen in einem Monat zu.
- Gewinnausschüttungen fließen dir persönlich zu, nicht einer Holding-GmbH.
- Die Beiträge werden für das aktuelle Jahr gerechnet. Die Krankenkasse setzt Beiträge von Selbstständigen zunächst vorläufig fest und korrigiert sie mit dem Steuerbescheid.
- Der Höchstbetrag für Altersvorsorge wird bei sozialversicherungsfreien GGF gekürzt, wenn eine Pensionszusage oder eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente besteht. Diese Annahme ist im Einzelfall zu prüfen.
- Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer des Partners als Grundtarif auf das angegebene Einkommen geschätzt.
- Kinderlose gelten als mindestens 23 Jahre alt.
- In der Abrechnung werden Einmalzahlungen vereinfacht über die Jahresbeitragsbemessungsgrenze verbeitragt.
9. Was der Rechner nicht abbildet
- Steuern und Gewinn der GmbH, Vergleich von Gehalt und Ausschüttung
- Beteiligung über eine Holding-GmbH und Ausschüttungen an diese
- Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung, Angemessenheit der Vergütung und Bewertung einer Pensionszusage
- Minijob und Übergangsbereich, mehrere Beschäftigungen, unterjährige Statuswechsel und Auslandsfälle
- Befreiung eines sozialversicherungspflichtigen GGF von der Rentenversicherung
- Weitere Einkünfte, Kapitalerträge außerhalb der Ausschüttung und die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG
- Lohnsteuer-Freibeträge, Faktorverfahren, Altersentlastungsbetrag und Versorgungsbezüge